Zahnbehandlungen in Ungarn

In beinahe 80 Budapester und in weitere 250-280 ungarnweiten Zahnarztpraxen und Zahnkliniken empfängt Ungarn jährlich an die 70.000 „Zahntouristen“. Am weltweiten Zahntourismus beträgt der ungarische Anteil jährlich 10%, europabezogen liegt diese Zahl sogar bei 40%. Das Land der Magyaren hat sich damit eine führende Position auf dem Gebiet Zahntourismus erarbeitet.

Nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom Januar 2004 haben Versicherte Anspruch auf die Kostenerstattung zahnmedizinischer Leistungen in allen EU-Staaten – also auch in Ungarn. Seit dem EU-Beitritt Ungarns im Jahr 2004 erstatten deutsche Krankenkassen Behandlungskosten für Kuraufenthalte und Zahnersatz in Ungarn.

Ungarns Zahnmedizin ist qualitativ an der Spitze Europas, die Preise sind aber im europäischen Vergleich erheblich günstiger und eine vermutliche sprachliche Barriere besteht nicht, denn Ärzte und behandelndes Personal fließend Deutsch sprechen. Außerdem man kommt nach Ungarn und kombiniert die Behandlung mit einem sehr attraktiven Rahmenprogramm in Budapest, einer der schönsten Städte Europas.

Zuschuss Zahnersatz

Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen. Zahnersatz gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom Januar 2004 haben Versicherte Anspruch auf die Kostenerstattung zahnmedizinischer Leistungen in allen EU-Staaten – also auch in Ungarn.

Anhand der Unterlagen, z. B. des Heil- und Kostenplans, lässt man die Behandlung vor der Abreise von der zuständigen Krankenkasse prüfen und genehmigen.
Schon vor der Wende wurden die Zahnarztpraxen in Ungarn von vielen deutschsprachigen Patienten aus Österreich und der Schweiz besucht, entsprechend haben die ungarischen Zahnärzte neben der fachärztlichen Kompetenz auch in Sachen Zeitplanung, Organisation und Service bereits langjährige Erfahrungen. Sicher werden Sie sich wundern, wenn Sie auch am Wochenende bzw. sogar spät abends einen Behandlungstermin bekommen. ….

Qualität und Service
In Ungarn ist die Qualität einer Zahnbehandlung mit der in Deutschland absolut vergleichbar. Es gibt in Ungarn sehr gute Zahnmediziner, die sich regelmäßig in Deutschland und der Schweiz fortbilden und über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen bzw. in deutschsprachigen Ländern eine Praxis geführt haben. Viele Zahnarztpraxen sind nach westlichen Maßstäben eingerichtet und arbeiten nach geprüften CE-Standards. Sie haben evtl. auch schon bemerkt, dass in Ihrer Heimat viele Zahnärzte aus Ungarn kommen oder ihr Studium in Ungarn absolviert haben. Die zahnmedizinische Ausbildung in Ungarn wird international hoch geschätzt.
Unkomplizierte Organisation

Die meisten Zahnärzte, die bereits vor der Wende Patienten aus dem Ausland versorgt haben, haben wegen der großen Nachfrage Service-Büros in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich eröffnet. Sie werden von diesen Fachleuten von der ersten Beratung bis zur Terminvereinbarung, dem Service vor Ort und der Kontrolluntersuchung komplett betreut. Einige Ärzte haben sogar Vertragsärzte im Ausland, damit Ihren Patienten z. B. bei kleinen Kontrolluntersuchungen die Reise erspart bleibt.

Erfahrungsberichte
Vielleicht werden Sie in Ihren regionalen Medien nicht nur positive Berichte lesen können. Das liegt nicht zuletzt an der Konkurrenzangst der örtlichen Zahnärzte, denn sie merken, dass immer mehr Patienten „abwandern“, weil sie die gleiche Leistung wesentlich günstiger in Ungarn bekommen. Durch das feste Zuschusssystem wurde der Preisvergleich auch einfacher. Hiermit möchten wir betonen, dass die meisten der ausländische Patienten betreuenden Zahnarztpraxen in Ungarn ihr Material fast ausschließlich bei großen internationalen Firmen in Deutschland, Italien und der Schweiz bestellen. Die Welle, aus dem asiatischen Raum Zahnprothetik usw. zu beziehen, ist in Ungarn noch nicht angekommen.
Befundbezogene Festzuschüsse

Mit der Einführung von so genannten befundbezogenen Festzuschüssen am 1. Januar 2005 hat sich vor allem die Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung von Zahnersatzleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen geändert. Maßgeblich für die Leistung der Krankenkasse ist seitdem die medizinisch notwendige Versorgung, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird.
Diese Regelung bietet Patientinnen und Patienten einen großen Vorteil: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, zum Beispiel für Implantate, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren.
Die Höhe der befundbezogenen Festzuschüsse beträgt 50 Prozent der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen. Die Regelversorgung wird in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestimmt. Patientinnen und Patienten, die jedes Jahr zu einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, können bis zu 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung als Zuschuss erhalten.
Erfolgt die Behandlung zu günstigeren Konditionen in Ungarn (also im EU-Ausland), wird die Zuschusshöhe aber nicht verändert. Daraus ergibt sich ein besonderer Spareffekt: Ein Zuschuss, der sich anhand hoher deutscher Behandlungskosten bemisst, kann in vollem Umfang für eine wesentlich günstigere Behandlung in Ungarn angewendet werden, wodurch der Eigenanteil der Patienten beträchtlich sinkt.

Quelle: Tourismusamt Ungarn